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Die Dienstformen

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Viele Wege ins Engagement

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, einen Freiwilligendienst abzuleisten. Ob im sozialen Bereich, im Umweltschutz oder im Ausland: In allen Dienstformen finden sich vielfältige Einsatzgelegenheiten, ganz nach individuellen Interesse und Fähigkeiten.
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Freiwilliges Soziales Jahr

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet jungen Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr die Möglichkeit sich zu engagieren. In jedem Bundesland gibt es Anlaufstellen, die für das FSJ zuständig sind bzw. Einsatzstellen vermitteln.

Alle, die ein FSJ absolvieren, sind vollständig und beitragsfrei in der deutschen Sozialversicherung versichert: Sie erhalten einen Versicherungsschutz für den Krankheits- und Pflegefall und die Zeit des FSJ wird für die Altersvorsorge angerechnet. Außerdem haben die Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge, sofern das Gesamteinkommen die geltenden Beträge nicht übersteigt. Die Freiwilligen sind rechtlich ähnlich gestellt wie Auszubildende. Während Ihres Einsatzes erhalten Sie ein Taschengeld. Unterkunft und Verpflegung werden häufig gestellt.

Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate und beginnt meist am 1. August oder am 1. September eines Jahres. Dabei gibt es viele Kombinationsmöglichkeiten: Das FSJ kann blockweise bei verschiedenen Trägern abgeleistet werden, in Kombination mit einem Einsatz im Freiwilligen Ökologischen Jahr, oder in der Verknüpfung eines sechsmonatigen Inland- und zwölfmonatigen Auslandsdienstes.

Das FSJ wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit oder in Einrichtungen der Gesundheitspflege und kulturelle Einrichtungen geleistet.


Weitere Informationen unter:

Bundesarbeitskreis FSJ
Freiwilligendienste machen kompetent
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
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Freiwilliges Ökologisches Jahr

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) gibt es seit 1993 und bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit sich im Umweltbereich auf vielfältige Art zu engagieren. Die FÖJ-Träger stellen eine Vielzahl von Einsatzstellen bereit. Das FÖJ hat sich bundesweit als eine erfolgreiche Verbindung von aktivem Engagement für die Umwelt, Umweltbildung sowie Persönlichkeitsentwicklung und Berufsorientierung etabliert.

Wie im Freiwilligen Sozialen Jahr liegt die Altersgrenze beim vollendeten 27. Lebensjahr. Wer ein FÖJ absolvieren möchte, muss die Schulpflicht erfüllt haben und in der Regel zwölf bis 18 Monate seiner Zeit zur Verfügung stellen. Das FÖJ ist eine ganztägige Tätigkeit. In jedem Bundesland gibt es für das FÖJ zuständige Anlaufstellen. Dort ist auch die Bewerbung einzureichen. Die Anlaufstellen vermitteln dann konkrete Plätze, zum Beispiel in der Landschaftspflege, bei Naturschutzmaßnahmen, aber auch bei Maßnahmen der Umweltbildung.

Alle, die ein FÖJ absolvieren, erhalten Versicherungsschutz für den Krankheits- und Pflegefall ebenso wie Kindergeld und Kinderfreibeträge, sofern das Gesamteinkommen die geltenden Beträge nicht übersteigt. Außerdem wird die Zeit des FÖJ für die Altersvorsorge angerechnet. Die Freiwilligen sind rechtlich ähnlich gestellt wie Auszubildende. Während Ihres Einsatzes erhalten Sie ein Taschengeld. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel gestellt.


Weitere Informationen unter:

Bundesarbeitskreis FÖJ
Freiwilligendienste machen kompetent
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
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Internationale Freiwilligendienste

Durch freiwilliges Engagement im Ausland, in ökologischen, sozialen oder kulturellen Projekten, lernen junge Menschen nicht nur ein anderes Land und seine Menschen kennen, sondern erwerben auch Kompetenzen, die ihr zukünftiges berufliches, soziales und persönliches Leben positiv beeinflussen können.

Ein FSJ oder FÖJ im Ausland kann man nur bei solchen Organisationen ableisten, deren Hauptsitz sich in Deutschland befindet und die in Deutschland als Träger des FSJ oder FÖJ offiziell zugelassen sind. Grundsätzlich entsprechen die rechtlichen Rahmenbedingungen den Regelungen zum Freiwilligendienst im Inland. Die Teilnehmer dürfen höchstens 26 Jahre alt sein. Es muss sich um eine ganztägige Tätigkeit handeln. Der Träger kommt für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und ein Taschengeld auf, dessen Höhe sich an den Lebenshaltungskosten vor Ort orientiert. Anders als beim Dienst im Inland kann jedoch die Standarddauer von 12 Monaten nicht verlängert werden.

Daneben existieren mit dem Anderen Dienst im Ausland (ADiA), dem Europäischen Freiwilligendienst (EFD), und weltwärts noch weitere gesetzlich geregelte Freiwilligendienste im Ausland.


Weitere Informationen unter:

Arbeitskreis „Lernen und Helfen in Übersee“ (AKLHÜ): Übersicht der internationalen Freiwilligendienste


Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst

Der entwicklungspolitische Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) »weltwärts« ermöglicht jungen Menschen, sich mit finanzieller Unterstützung für 6 bis 24 Monate ehrenamtlich in Entwicklungsländern zu engagieren. Ob es um den Schutz des brasilianischen Regenwaldes, Ackerbau in Vietnam, Solarenergie in Burkina Faso oder ein Heim für Straßenkinder in Ghana geht: Die Freiwilligen werden durch erfahrene Entsendeorganisationen intensiv auf ihren Einsatz vorbereitet und während der gesamten Zeit ihres Dienstes begleitet.

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: Alter von 18 bis 28 Jahren und gesundheitliche Eignung für den Auslandseinsatz, Hauptschul- oder Realschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife oder vergleichbare Voraussetzungen, deutsche Staatsbürgerschaft oder ein entsprechendes Aufenthaltsrecht, sowie gute Grundkenntnisse einer der Sprachen im Gastland. Die Freiwilligen verpflichten sich, an allen begleitenden Veranstaltungen teilzunehmen (12 Vorbereitungstage, fünf Tage als Zwischenseminar vor Ort, fünf Tage nach der Rückkehr und drei von der Entsendeorganisation flexibel einsetzbare Tage) sowie regelmäßige Berichte und eine abschließende Projektbeschreibung zu verfassen. Die Entsendeorganisationen stellen je nach Projekt gegebenenfalls weitere Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber.

Weitere Informationen unter:

Internetseite zum Freiwilligendienst „weltwärts“


Europäischer Freiwilligendienst

Mit dem Europäischen Freiwilligendienst (EFD) können sich junge Leute als Freiwillige für eine Dauer von 2 Wochen bis 12 Monaten in einem gemeinnützigen Projekt im Ausland engagieren. Geboten wird die Möglichkeit, ein anderes Land, eine andere Kultur und eine andere Sprache intensiv kennenzulernen – als Freiwillige auf Taschengeldbasis und auf begrenzte Zeit. Für Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf ist der Europäische Freiwilligendienst von 2 Wochen bis 6 Monaten vorgesehen. Der Europäische Freiwilligendienst ist offen für junge Menschen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren. An bestimmten Projekten können bei geeigneter Betreuung auch junge Menschen ab 16 Jahren teilnehmen, sofern sie zur Gruppe der Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf zählen. Der EFD ist kein Ersatz für den Wehr- oder Zivildienst und bietet keine Praktikumsmöglichkeit im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums. Das Entsendeprojekt kümmert sich um Auswahl, Vor- und Nachbereitung und die eigentliche Entsendung von Freiwilligen. Das Aufnahmeprojekt sorgt für die Einrichtung der Einsatzstelle, Kost und Logis, einen Sprachkurs sowie die persönliche Unterstützung und Begleitung der Freiwilligen. Sowohl Aufnahme- wie Entsendeorganisation müssen akkreditiert sein – ebenso wie eine mögliche koordinierende Organisation (Antragsteller).

Weitere Informationen unter:

go4europe.de (JUGEND für Europa)
Datenbank der EU-Kommission zum Europäischen Freiwilligendienst


Andere Dienste im Ausland nach § 14 b des Zivildienstgesetzes (ZDG)

Zivildienst kann aus völkerrechtlichen Gründen grundsätzlich nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden. Der „Andere Dienst im Ausland“ ist folglich kein Zivildienst. Allerdings werden gemäß § 14 b ZDG anerkannte Kriegsdienstverweigerer nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich gegenüber einem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anerkannten und in Deutschland ansässigen Träger zur Leistung eines „Anderen Dienstes im Ausland“ verpflichtet haben. Der Dienst wird unentgeltlich geleistet. Er dauert mindestens zwei Monate länger als der Zivildienst, zurzeit also mindestens 11 Monate. Er muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten werden. Der Dienst wird auf der Grundlage eines frei zu vereinbarenden privatrechtlichen Vertrages zwischen dem anerkannten Kriegsdienstverweigerer und dem anerkannten Träger durchgeführt. Der Träger sorgt – oft in Verbindung mit ausländischen Partnerorganisationen – für Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung. Der Träger ist verpflichtet, die Dienstleistenden für die Dauer des „Anderen Dienstes im Ausland“ hinreichend über eine angemessene Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Unfallversicherung) und eine Auslandskrankenversicherung zu versichern. Bei Ableistung des „Anderen Dienstes im Ausland“ wird Kindergeld gezahlt. Der „Andere Dienst im Ausland“ wird bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt.

Weitere Informationen unter:

Informationsblatt des Bundesamtes für Zivildienst (pdf-Download)
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Freiwilligendienst nach §14c Zivildienstgesetz mehr...

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